Hinweispflicht nach Batterieverordnung:
Hiermit erfüllen wir die Hinweispflicht, nach § 12 der Verordnung über
die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter
Batterien und Akkumulatoren (BattV). Batterien oder Akkus dürfen nicht
über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie müssen leere oder gebrauchte Batterien bei uns oder einem anderen
gewerblichen Batterieverkäufer kostenlos
abgeben und auf diese Weise dem Recycling zuführen.
Wer gewerbemäßig Batterien oder Akkumulatoren an private Verbraucher
verkauft oder auf andere Art und Weise abgibt,
hat den Verbraucher darüber zu informieren, dass er Batterien oder Akkus
nach dem Gebrauch über den Verkäufer
kostenlos oder über die eingerichteten Recycling Stellen entsorgen muss.
Bei uns gekaufte Batterien und Akkumulatoren können unentgeltlich
zurückgegeben werden.
Bitte achten Sie auf eine ausreichende Frankierung
Die Batterien oder Akkus, welche entsorgt werden müssen, enthalten
Symbole einer durchgestrichenen Mülltonne.
Darunter befinden sich Abkürzungen Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber,
Pb für Blei.



